telefonische Beratung 04542 900470
Versand noch am gleichen Tag
kostenloser Musterservice
DE|EN
Preisanzeige
Preisanzeige

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nordwerk Verpackungen GmbH & Co.KG, Posener Straße 32 B, 23879 Mölln, Telefon +49 4542 900470, E-Mail info@nordwerk.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt für alle Kunden. Teil B enthält ergänzende Bestimmungen, die nur gegenüber Unternehmern gelten.

Teil A – Bestimmungen für alle Kunden

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Nordwerk Verpackungen GmbH & Co.KG (im Folgenden „wir“ oder „uns“) mit unseren Kunden, insbesondere für Bestellungen in unserem Onlineshop. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

(2) Kunden sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Teil A gilt für alle Kunden. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zusätzlich Teil B. Soweit Teil B eine abweichende Regelung trifft, geht diese vor.

(4) Unser Sortiment richtet sich vor allem an gewerbliche Kunden. Einzelne Leistungen bieten wir nur Unternehmern an, zum Beispiel kostenlose Muster und Preise ohne Systembeteiligung (§ 27).

§ 2 Vertragsschluss im Onlineshop

(1) Die Darstellung der Waren in unserem Onlineshop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Kunde legt die gewünschten Waren in den Warenkorb und gelangt über die Kasse zur Bestellung. Dort gibt er Rechnungs- und Lieferanschrift an und wählt Versand- und Zahlungsart. Vor dem Absenden sieht er alle Angaben in einer Übersicht und kann Eingabefehler korrigieren: Angaben in der Kasse ändert er direkt in den Eingabefeldern, Artikel und Mengen über den Warenkorb. Mit Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der Waren im Warenkorb ab.

(3) Den Eingang der Bestellung bestätigen wir unverzüglich per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese E-Mail ist noch keine Annahme des Angebots.

(4) Wir können das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung annehmen, und zwar durch eine Auftragsbestätigung in Textform (zum Beispiel per E-Mail), durch Aufforderung zur Zahlung oder durch Versand der Ware. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, der zuerst eintritt. Nehmen wir das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.

(5) Wählt der Kunde eine Zahlungsart, bei der die Zahlung unmittelbar mit der Bestellung ausgelöst wird (zum Beispiel PayPal, Kreditkarte oder Amazon Pay), nehmen wir das Angebot bereits mit dem erfolgreichen Abschluss des Zahlungsvorgangs an.

(6) Druckartikel (§ 9) können nur mit Kundenkonto bestellt werden. Bestellt der Kunde ohne Kundenkonto, legen wir es bei der Bestellung an; die Zugangsdaten erhält er per E-Mail.

(7) Für Verträge außerhalb des Onlineshops, zum Beispiel nach einem individuellen Angebot, gilt Absatz 4 entsprechend. Für Unternehmer gilt ergänzend § 18.

§ 3 Vertragstext und Vertragssprache

(1) Wir speichern den Vertragstext. Die Bestelldaten und diese AGB erhält der Kunde per E-Mail. Kunden mit Kundenkonto können ihre Bestellungen außerdem im Kundenkonto einsehen. Diese AGB sind jederzeit auf unserer Website abrufbar und können dort gespeichert und ausgedruckt werden.

(2) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Preise im Onlineshop sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die wahlweise Anzeige ohne Umsatzsteuer ist eine zusätzliche Ansicht für Geschäftskunden; den zu zahlenden Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer zeigen Warenkorb und Kasse in jedem Fall an.

(2) Soweit am Artikel angegeben, richtet sich der Preis nach der bestellten Menge des Artikels (Staffelpreise).

(3) Hinzu kommen Versandkosten. Ihre Höhe richtet sich nach Gewicht und Lieferanschrift; sie steht auf der Seite „Versandarten“ und wird vor Abgabe der Bestellung in der Kasse angezeigt.

(4) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können Zölle, Steuern und Gebühren anfallen. Diese trägt der Kunde; er zahlt sie direkt an die zuständigen Stellen.

§ 5 Zahlung

(1) Der Kunde kann mit den Zahlungsarten bezahlen, die im Onlineshop angeboten werden. Welche Zahlungsarten für eine Bestellung möglich sind, zeigt die Kasse; eine Übersicht steht auf der Seite „Zahlungsweisen“.

(2) Bei Vorkasse überweist der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss auf das in unserer Bestätigung genannte Konto. Wir versenden die Ware nach Zahlungseingang.

(3) Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

(4) Bei Zahlung über einen Zahlungsdienst (zum Beispiel PayPal oder Amazon Pay) wickelt der jeweilige Anbieter die Zahlung ab; ergänzend gelten dessen Nutzungsbedingungen.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

(1) Wir liefern an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Liefergebiete, Versandarten und Versandkosten stehen auf der Seite „Versandarten“. Selbstabholung ist nach Vereinbarung möglich.

(2) Die Lieferzeit steht beim jeweiligen Artikel. Sie beginnt bei Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut, bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss. Bei Druckartikeln beginnt sie erst am Tag nach der Druckfreigabe durch den Kunden (§ 9 Abs. 3). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

(3) Teillieferungen nehmen wir nur vor, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Dadurch entstehende zusätzliche Versandkosten tragen wir.

(4) Werden wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, vorübergehend an der Lieferung gehindert (zum Beispiel höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten, behördliche Maßnahmen wie eine Zollbeschau), verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als vier Wochen, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Verzug oder Unmöglichkeit, bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Verbrauchern

Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe an ihn über, auch wenn wir die Ware versenden. Beauftragt der Verbraucher selbst einen Spediteur, Frachtführer oder eine andere Transportperson, die wir ihm nicht zuvor benannt haben, geht die Gefahr mit der Übergabe an diese Person über. Für Unternehmer gilt § 22.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt ergänzend § 23.

§ 9 Druckartikel

(1) Druckartikel sind Waren, die wir nach den Vorgaben des Kunden bedrucken oder bedrucken lassen, zum Beispiel Versandtaschen mit Logo oder bedruckte Kartons.

(2) Der Kunde stellt die Druckdaten in den auf der Artikelseite genannten Formaten bereit, bei der Bestellung oder danach im Kundenkonto. Wir prüfen die Druckdaten nur auf ihre technische Verwendbarkeit für den Druck, nicht auf inhaltliche Richtigkeit wie Schreibweise, Inhalt oder Rechte Dritter. Sind die Daten technisch nicht verwendbar, fordern wir neue Daten an.

(3) Vor der Produktion stellen wir dem Kunden ein Maschinenmuster im Kundenkonto zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft es sorgfältig, insbesondere Texte, Motiv, Stand und Farben, und erteilt die Druckfreigabe oder teilt uns seine Änderungswünsche mit. Erst nach der Druckfreigabe beginnen wir mit der Produktion. Das freigegebene Maschinenmuster legt die vereinbarte Beschaffenheit des Drucks fest.

(4) Farben am Bildschirm können vom Druckergebnis abweichen; maßgeblich ist das Maschinenmuster. Material und Untergrund beeinflussen die Farbwirkung, zum Beispiel wirken Farben auf Kraftpapier anders als auf weißem Material.

(5) Bei einem unveränderten Nachdruck verwenden wir die Druckdaten und die Druckfreigabe des früheren Auftrags; ein neues Maschinenmuster stellen wir dann nicht bereit. Der Kunde gibt dazu bei der Bestellung die Nummer des früheren Auftrags an.

(6) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung der übermittelten Inhalte (insbesondere Logos, Marken, Texte und Bilder) berechtigt ist und dass die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, stellt er uns von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Aufträge mit rechtswidrigen Inhalten dürfen wir ablehnen.

(7) Zeichen eines Rücknahmesystems (zum Beispiel eines dualen Systems) sowie Umwelt-, Güte- oder Prüfzeichen drucken wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Der Kunde muss zur Nutzung des Zeichens berechtigt sein.

(8) Gesetzlich vorgeschriebene Angaben und Kennzeichnungen, zum Beispiel nach der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, dürfen wir zusätzlich zum Motiv an unauffälliger Stelle anbringen.

(9) Liefert der Kunde die Druckdaten oder die Druckfreigabe nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss, erinnern wir ihn und setzen eine angemessene Nachfrist. Verstreicht auch diese, können wir vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir. Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen bleiben unberührt.

(10) Wir dürfen Druckdaten für Nachdrucke aufbewahren, sind dazu aber nicht verpflichtet.

§ 10 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach Maßgabe unserer Widerrufsbelehrung. Den Widerruf können sie auch online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ erklären.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das gilt insbesondere für Druckartikel nach § 9.

(3) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Kulanzrücknahmen regelt § 26.

§ 11 Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit sich aus § 12 und, für Unternehmer, aus Teil B nichts anderes ergibt.

(2) Offensichtliche Transportschäden sollte der Kunde möglichst sofort beim Zusteller reklamieren und uns mitteilen. Für Verbraucher hat ein Versäumnis keine Folgen für ihre gesetzlichen Ansprüche; die Mitteilung hilft uns, eigene Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.

(3) Garantien übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als solche bezeichnen.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten haften wir nicht.

(3) Die Beschränkungen nach Absatz 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Sie betreffen nur Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen; die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung bleiben unberührt.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 15 Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung unter nordwerk-verpackungen.de/datenschutz.

§ 16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil B – Ergänzende Bestimmungen für Unternehmer

§ 17 Geltung gegenüber Unternehmern

(1) Teil B gilt ergänzend zu Teil A gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Er gilt für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch außerhalb des Onlineshops (zum Beispiel nach Angebot, per E-Mail oder Telefon, bei Rahmen- und Abrufaufträgen), und für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter gelten nicht, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen liefern. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, unsere Bestätigung in Textform maßgeblich.

(4) Erklärungen und Anzeigen des Kunden, die sich auf den Vertrag beziehen (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen und Rücktritt), bedürfen der Textform.

§ 18 Angebote, Vertragsschluss und Beschaffenheit

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An eigens für den Kunden ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.

(2) Außerhalb des Onlineshops kommt der Vertrag mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit der Lieferung zustande. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.

(3) Angaben über Maße, Eigenschaften und Verwendungszweck der Ware sind nur verbindlich, wenn sie in der Artikelbeschreibung, in unserer Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung in Textform ausdrücklich festgelegt sind.

(4) Muster gelten als Beispielstücke für Qualität, Material und Eigenschaften. Die gelieferte Ware darf in handelsüblichem, unerheblichem Umfang davon abweichen. Kostenlose Muster versenden wir nur an Unternehmer; ein Anspruch darauf besteht nicht.

(5) Wir fertigen mit branchenüblichen Materialien und nach üblichen Herstellungsverfahren, sofern der Kunde nichts anderes vorgibt. Handelsübliche, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätsschwankungen bleiben vorbehalten. Insbesondere bei Rezyklat, Papier und abbaubaren Materialien können Beschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch und physikalische Eigenschaften von Charge zu Charge geringfügig schwanken; das ist kein Mangel, solange die vereinbarte Verwendungseignung nicht beeinträchtigt ist.

(6) Die Eignung der Ware für den vom Kunden vorgesehenen Zweck prüft der Kunde. Für besondere Verwendungen, insbesondere den Kontakt mit Lebensmitteln, besondere Füllgüter oder besondere gesetzliche Anforderungen, schulden wir die Eignung nur, wenn sie in der Artikelbeschreibung oder in einer von uns ausgestellten Erklärung ausdrücklich angegeben oder in Textform vereinbart ist. Auf besondere Eigenschaften des Füllguts weist der Kunde vor der Bestellung in Textform hin.

§ 19 Toleranzen und Mengenabweichungen

(1) Für Maß-, Gewichts- und Dickenabweichungen von Folienprodukten gelten, soweit keine besonderen Toleranzen vereinbart sind, die „Prüf- und Bewertungsklauseln für Polyethylenfolien und Erzeugnisse daraus“ des Fachverbands Verpackung und Verpackungsfolien im GKV, hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin, in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Sie gelten entsprechend für andere Folienprodukte. Für alle übrigen Produkte gelten die branchenüblichen Toleranzen. Die GKV-Klauseln übermitteln wir auf Anfrage in Textform.

(2) Bei Ware, die wir eigens für den Kunden herstellen oder herstellen lassen (Sonderanfertigung), sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Für Lagerware aus dem Onlineshop gilt dies nicht.

§ 20 Preise, Zahlung und Aufrechnung

(1) Außerhalb des Onlineshops verstehen sich unsere Preise zuzüglich Verpackung, Transport und gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mangels anderer Vereinbarung ist der Kaufpreis vor Lieferung ohne Abzug zu zahlen.

(2) Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, dürfen wir den Preis in dem Umfang anpassen, in dem sich unsere Kosten für die Herstellung oder Beschaffung der Ware seit Vertragsschluss verändert haben, insbesondere durch Änderungen der Rohstoff- oder Rohölpreise, Energiekosten, Zölle, Frachtkosten oder Wechselkurse. Steigen diese Kosten, dürfen wir den Preis entsprechend erhöhen; sinken sie, senken wir ihn entsprechend. Die Kostenänderung und ihre Auswirkung auf den Preis weisen wir dem Kunden auf Verlangen nachvollziehbar nach.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Verzugszinsen und zur Verzugspauschale nach § 288 BGB.

(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertrag bleiben unberührt.

(5) Solange der Kunde mit einer fälligen und unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zahlung aus der Geschäftsbeziehung in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht für alle noch offenen Lieferungen an ihn.

§ 21 Lieferfristen, Abrufaufträge und Selbstbelieferung

(1) Lieferfristen außerhalb des Onlineshops werden gesondert vereinbart. Bei individuell bedruckter Ware beginnt eine vereinbarte Lieferfrist erst mit Eingang der Druckfreigabe des Kunden.

(2) Bestellungen auf Abruf sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen, höchstens innerhalb von zwölf Monaten. Die Frist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin oder Ereignis, spätestens mit unserer Anzeige der Bereitstellung. Nach Ablauf der Frist stellen wir die nicht abgerufenen Mengen in Rechnung; sie sind sofort zur Zahlung fällig und werden dem Kunden geliefert oder zur Abholung bereitgestellt. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, ersetzt er uns die Mehraufwendungen, insbesondere für Lagerung und Erhaltung der Ware (§ 304 BGB).

(3) Werden wir von unserem Lieferanten trotz rechtzeitig und ordnungsgemäß abgeschlossenen Deckungsgeschäfts nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert und haben wir das nicht zu vertreten, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich.

§ 22 Versand und Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person übergeben haben, auch wenn wir die Versandkosten tragen. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten über.

(2) Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die er zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.

(3) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union trägt der Kunde Zölle, Einfuhrabgaben und die Kosten der Verzollung. Die Gefahrtragung richtet sich auch dann nach Absatz 1, sofern im Einzelfall keine Lieferklausel nach den Incoterms vereinbart ist.

§ 23 Erweiterter Eigentumsvorbehalt und Druckvorlagen

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware). Bei Zahlungsverzug dürfen wir die Vorbehaltsware herausverlangen; ein Rücktritt vom Vertrag liegt darin nur, wenn wir ihn ausdrücklich erklären.

(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern und verarbeiten. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten; die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen.

(3) Der Kunde tritt uns schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen uns vereinbarten Rechnungswerts zur Sicherheit ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt neben uns zur Einziehung ermächtigt, solange er seine Zahlungspflichten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Gerät er in Zahlungsverzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen.

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen benachrichtigt uns der Kunde unverzüglich in Textform und stellt die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

(5) Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten insoweit frei, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

(6) Druckvorlagen (zum Beispiel Klischees) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Kosten ihrer Herstellung unser Eigentum. Danach senden wir sie dem Kunden auf Verlangen zu; die Versandkosten trägt der Kunde.

§ 24 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB mit folgenden Maßgaben: Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung, insbesondere Abmessungen, Materialstärke, Reißfestigkeit, Verschlüsse und Druckbild, und vor dem Befüllen, Weiterverarbeiten oder Weiterverkaufen in jedem Fall durch Stichproben in angemessenem Umfang. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Falsch- und Mengenabweichungen zeigt er innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung an, verdeckte Mängel innerhalb von drei Werktagen nach ihrer Entdeckung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige in Textform.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, aber nicht Kaufmann, zeigt er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung in Textform an.

(3) Versäumt der Kunde die Untersuchung oder Anzeige nach Absatz 1 oder 2, sind Ansprüche wegen des nicht rechtzeitig angezeigten Mangels ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben, und nicht für Ansprüche nach § 12 Abs. 1.

§ 25 Mängelrechte und Verjährung

(1) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Für Schadensersatz gilt § 12.

(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 12 Abs. 1, nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB und nicht für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b und 478 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Qualitätsveränderungen infolge veränderter Rohstoffqualität haben wir nicht zu vertreten, wenn wir die Rohstoffe mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt ausgewählt und ihre Spezifikation geprüft haben. Mängelrechte, die kein Verschulden voraussetzen, bleiben unberührt.

(4) Stellt sich eine Mängelanzeige als unberechtigt heraus, ersetzt uns der Kunde die dadurch entstandenen Kosten, zum Beispiel für Prüfung und Transport, wenn er erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.

§ 26 Kulanzrücknahmen

(1) Nehmen wir Ware zurück, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, geschieht dies aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Eine Kulanzrücknahme setzt voraus, dass der Kunde vorher eine Rücksendenummer (RMA-Nummer) bei uns angefordert hat.

(2) Ausgeschlossen ist eine Kulanzrücknahme bei Ware, die nicht verkaufsfähig ist (zum Beispiel weil Ware oder Verpackung beschädigt, beklebt oder beschriftet ist), die ein Mindesthaltbarkeitsdatum von weniger als zwölf Monaten hat, die eigens für den Kunden beschafft, hergestellt oder bedruckt wurde oder die vor mehr als vier Wochen geliefert wurde.

(3) Ware, die ohne RMA-Nummer oder entgegen Absatz 2 zurückgesandt wird, dürfen wir auf Kosten des Kunden zurücksenden. Kosten, die uns durch die Bearbeitung zurückgesandter Ware entstehen, dürfen wir dem Kunden in Rechnung stellen.

(4) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere wegen Mängeln, bleiben unberührt.

§ 27 Verpackungsrechtliche Pflichten und Systembeteiligung

(1) Ob bei einem Artikel die Beteiligung an einem System in Deutschland im Preis enthalten ist, ergibt sich aus der Angabe am Artikel im Onlineshop oder in unserem Angebot vor Vertragsschluss. Die Rechnung dokumentiert diese Angabe.

(2) Preise ohne Systembeteiligung erhalten Unternehmer, die uns nachweisen, dass für die an sie gelieferten Verpackungen nach dem anwendbaren Verpackungsrecht keine Systembeteiligung durch uns erforderlich ist, zum Beispiel weil sie selbst als Hersteller dafür verantwortlich sind oder die Verpackungen nicht in Deutschland bereitstellen. Wir ordnen sie auf Antrag einer entsprechenden Kundengruppe zu (zum Beispiel „Selbstentsorger“). Die Zuordnung gilt ab unserer Bestätigung, nicht rückwirkend. Unsere eigenen gesetzlichen Pflichten bleiben unberührt.

(3) Der Kunde steht für die Richtigkeit seiner Nachweise ein und teilt uns unverzüglich in Textform mit, wenn die Voraussetzungen entfallen. Für Lieferungen nach Wegfall der Voraussetzungen dürfen wir den Unterschied zum Preis mit Systembeteiligung nachberechnen. Entstehen uns durch schuldhaft falsche oder unterlassene Angaben des Kunden weitere Kosten, zum Beispiel nachträgliche Beteiligungsentgelte, ersetzt er sie uns.

(4) Der Kunde stellt uns auf Anfrage die Angaben zur Verfügung, die wir zur Erfüllung unserer eigenen Pflichten nach der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) benötigen, insbesondere bei Verpackungen, die wir mit Marke oder Kennzeichen des Kunden bedrucken. Die eigenen gesetzlichen Pflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 28 UN-Kaufrecht und Gerichtsstand

(1) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich unser Sitz in Mölln. Abweichend davon sind wir berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 12.08.2026

Warenkorb

0
image/svg+xml

-

weiter einkaufen